Altersdurchmischtes Lernen
Nach dem Grundsatzentscheid des Gemeinderates für eine altersgemischte Unterstufe, den Weiterbildungsanlässen der Lehrkräfte und den Vorbereitungsarbeiten, startete die Unterstufe im Schuljahr 2013 / 2014 mit altersdurchmischtem Unterricht. Durch diese Massnahem kann noch besser auf die Heterogenität der Gruppe reagiert werden.
  • Wir bilden uns in unserer Professionalität weiter.Wir alle setzen uns für optimale Rahmenbedingungen ein.
  • Wir berücksichtigen die unterschiedlichen Begabungen und fördern leistungsschwache und begabte Kinder.
Wohnen Sie mit Ihrer Familie neu in Derendingen?

Bitte füllen Sie umgehend für Ihre Kinder ein Anmeldeformular aus und bringen oder senden Sie dieses an das Schulsekretariat.

Wir heissen Sie herzlich willkommen in unserer Schule!

Kontakt

Schulsekretariat
sarah.wiesendanger@derendingen.ch
Name
Anmeldeformular_2022_2023.pdf Download 0 Anmeldeformular_2022_2023.pdf
Anmeldeformular_2023_2024_ausfullbar.docx Download 1 Anmeldeformular_2023_2024_ausfullbar.docx
Blockzeiten - Unterrichtszeiten

Der Unterricht an der Schule Derendingen findet morgens täglich von 8.15 -11.45 Uhr statt. Am Mittwoch haben die Kinder der 3.-6.Klasse bereits um 7.30 Uhr Unterricht.

Am Nachmittag findet der Unterricht je nach Schuljahr und Stundenplan von 13.30 Uhr bis 15.05 oder bis 16.05 Uhr statt.
Eltern und Kinder können gemeinsam die Lesewelt erforschen. Im Dokument finden Sie nützliche Tipps, wie Sie Ihr Kind begleiten und unterstützen können.

In jedem der drei Schulhäuser haben die Kinder die Möglichkeit Bücher auszuleihen.

Viel Spass beim gemeinsamen Lesen!
Name
Wie_kann_ich_mein_Kind_zum_Lesen_verfuhren_3.2015.pdf Download 0 Wie_kann_ich_mein_Kind_zum_Lesen_verfuhren_3.2015.pdf
Die Polizei betont, dass es sich dabei meistens um Einzelfälle handelt und legt Wert darauf, nicht in Panik auszubrechen.
Sprechen Sie mit Ihrem Kind wie es sich auf dem Schulweg verhalten soll, vermeiden Sie Ihrem Kind Angst zu machen.

Das pdf der Polizei kann Sie unterstützen.
Name
Merkblatt_der_Polizei_-Fremder_Mann.pdf Download 0 Merkblatt_der_Polizei_-Fremder_Mann.pdf
Name
Kurztipps_Hausaufgaben.pdf Download 0 Kurztipps_Hausaufgaben.pdf
Jokertage

Die Eltern können ihr/e Kind/er während 4 Halbtagen und ohne Angabe eines Grundes aus der Schule nehmen. Sie tragen die Verantwortung für den versäumten Schulstoff. Jeder Halbtag muss der Lehrperson vorgängig schriftlich kommuniziert werden. Diese Jokertage müssen nicht aufgebraucht werden, verfallen aber am Ende des Schuljahres.
Vollzugsverordnung zum Volksschulgesetz
§ 28 Jokertage


1

Die Schüler können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Angabe von Gründen fernbleiben (Jokertage).

2



3

Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen vorgängig mit.

4

Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines halben Tages stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen.

5

Die kommunale Aufsichtsbehörde kann bestimmen, ob bei besonderen Schulanlässen wie Besuchs- oder Sporttagen keine Jokertage bezogen werden können.

Liebe Eltern

Kinder können Gefahren im Strassenverkehrt noch nicht gleich wahrnehmen wie wir Erwachsene. Bitte beachten Sie das Merkblatt und handeln Sie entsprechend.

Die Schulleitung Derendingen

Name
Kinder_im_Strassenverkehr.pdf Download 0 Kinder_im_Strassenverkehr.pdf
Das Wichtigste vorweg: Kopflausbefall hat nicht direkt mit der persönlichen Hygiene zu tun. Läuse fühlen sich auch auf sauberen Köpfen wohl; unabhängig von Rasse und Geschlecht. Sie verbreiten sich hauptsächlich durch direkten Kopf zu Kopf Kontakt; springen oder fliegen können sie nicht. Eine Ansteckung durch Haustiere ist nicht möglich. Auch eine Übertragung über Wasser (Schwimmbad) ist nicht bekannt.

Liebe Eltern, wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse entdecken, möchten wir Sie bitten umgehend die Klassenlehrperson zu informieren.

Unter www.kopflaus.ch finden Sie weitere nützliche Informationen.

Kontakt

Gisela Zürcher
gisela.zuercher@derendingen.ch
Name
201412-Masernpravention-Elterninformation.pdf Download 0 201412-Masernpravention-Elterninformation.pdf
Auf der Internetseite: www.mit-kindern-lernen.ch finden Sie sehr lehrreiche und spannende Videos zum Lernen mit Kindern. Auch dem Thema Selbstvertrauen - Umgang mit Misserfolg ist ein Video gewidmet.

Schauen Sie doch einmal rein und probieren Sie etwas Neues aus!
Viel Erfolg!

Kontakt

www.mit-kindern-lernen.ch

Musikschulreglement

Im Musikschulreglement werden die wesentlichen Punkte über den Betrieb der Musikschule Derendingen festgelegt.

Anmeldeverfahren

Das Anmeldeverfahren der Musikschule startet mit dem Beginn des 2. Semesters. Mit einer Anmeldung gehen Sie einen verbindlichen Vertrag für das folgende Schuljahr ein.

Der Anmeldeschluss ist der 31. Mai.

Schnupperkurs

In Rücksprache mit dem jeweiligen Musiklehrer oder der jeweiligen Musiklehrerin können Sie im 2. Semester für Ihr Kind einen Schnupperkurs von 3 oder 6 Lektionen à 25 Minuten buchen. Der Preis für den Schnupperkurs beträgt für 3 Lektionen 50.- Franken und für 6 Lektionen 100.- Franken. Bei Bedarf setzen Sie sich bitte direkt mit der Lehrkraft in Verbindung.

Das Anmeldeformular für den Schnupperkurs können Sie hier beziehen.

Sozialtarif

Gemäss Musikschulreglement werden Eltern mit tieferen Einkommen durch einen Sozialtarif entlastet. Die Berechnung des Sozialtarifs erfolgt aufgrund der einfachen Staatssteuer. Die Vergünstigungen werden direkt bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

Wollen Sie vor einer Anmeldung wissen, ob Sie in den Genuss des Sozialtarifes kommen, beachten Sie die Berechnungsbeispiele. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Schulsekretariat.

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Herr Pfeiffer
schulleitung@derendingen.ch
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Kontakt

Matthias Pfeiffer, Gesamtschulleiter
Name
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Hier ein Angebot für Zusatzunterricht. Dies wird aber nicht von der Primarschule Derendingen organisiert.

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Schulsekretariat
Name
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  • Schulzahnpflege

Die alljährlichen Reihenuntersuchungen werden durch die beiden Schulzahnärzte Dr. med. dent. Dieter Probst und Dr. med. dent. Georg Stepanek ausgeführt.

Den Eltern steht es frei, welchen der beiden Schul-zahnärzte sie im Anschluss für die Behandlung wählen wollen.
Mit einem schriftlichen Gesuch an die Schulleitung können die Eltern ihre Kinder von den Reihenuntersuchungen beim Schulzahnarzt dispensieren.
Gehen die Kinder zu einem Privatzahnarzt, haben sie kein Anrecht auf eine Unterstützung durch die Schulzahnpflege.

Keine Röntgenaufnahmen
Bei den Reihenuntersuchungen sind laut Reglement keine Röntgenaufnahmen erlaubt. Der Zahnarzt holt für die Röntgenaufnahmen die Bewilligung der Eltern ein, die dann auch für die Kosten aufkommen müssen.

Kostenvoranschlag
Für die schulzahnärztlichen Behandlungen erstellt der gewählte Schulzahnarzt auf der Zahnarztkarte einen Kostenvoranschlag, den die Eltern unterschreiben.

Zahlungsablauf
• Nach der Behandlung erhalten die Eltern die Rechnung durch den Schulzahnarzt.
• Die Eltern kontrollieren die Rechnung.
• Sie leiten die Rechnung an die Krankenkasse weiter.
• Sie bezahlen die Rechnung.
• Die Eltern schicken die Rechnung, den Zahlungsbeleg und die Krankenkassenabrechnung, bzw. die Bestätigung, dass die Krankenkasse keine Zahlung leistet sowie die Bank- bzw. Postangaben, an das Schulsekretariat.
• Das Schulsekretariat kontrolliert, ob alle Voraus-setzungen erfüllt sind und leitet die Rechnung an die Gemeindekasse weiter.

Zahnkorrekturen
Für Zahnkorrekturen kommt die Gemeinde nur auf, wenn sie in die Schweregradliste fallen. Die Beitragsbedingungen sind die gleichen wie bei der ordentlichen Zahnbehandlung.

Vor Beginn der Behandlung muss der behandelnde Zahnarzt einen Antrag an die Schulzahnpflege, z.H. der Schulleitung, stellen. Dieser Antrag enthält den medizinischen Befund des Zahnarztes, den Kosten-voranschlag und das Einverständnis der Eltern für die Behandlung. Die Eltern haben das Recht, für Zahn-korrekturen die Spezialzahnärzte Herr Dr. Bruce Stocker, Herrn Dr. Jan Danz, Herrn Dr. Valentin Parli oder Herrn Dr. Jostein Denstad, alle Solothurn, aufzusuchen. Die Schulzahnpflege übernimmt auch den Kostenanteil dieser Spezialisten.

Elternbeiträge

Die Elternbeiträge für die schulzahnärztlichen Be-handlungen werden aufgrund des Gemeindesteuer- betrages berechnet. Der folgenden Liste können Sie entnehmen, wie hoch der Kostenanteil der Eltern in Prozenten ist.

Bei einer Gemeindesteuer Kostenanteil der Eltern
bis Fr. 1 000.- 0%
von Fr. 1 001.- bis Fr. 1 500.- 20%
von Fr. 1 501.- bis Fr. 2 000.- 40%
von Fr. 2 001.- bis Fr. 2 500.- 60%
von Fr. 2 501.- bis Fr. 3 000.- 80%
von Fr. 3 001.- bis Fr. 3 500.- 90%
von Fr. 3 501.- und mehr 100%


Schulzahnpflege- Produkte


Alle Produkte die in der Schulzahnpflege verwendet werden, können rezeptfrei in jeder Apotheke oder Drogerie gekauft werden.


Kindergarten:
Curaprox Kids Zahnpasta
Kinderzahnpasta (ab 2 Jahren) mit Erdbeergeschmack und 950ppm Fluorid.
Diese Zahnpasta schützt die empfindlichen Milchzähne nachhaltig und zuverlässig vor Karies. Sie enthält nur 950 ppm Fluorid und ist somit auch für junge Zähneputzer (ab 2 Jahren) bestens geeignet.


Klassen 1 bis 6:
Curaprox Kids Zahnpasta
Kinderzahnpasta (ab 6 Jahren) Wassermelone- und Minzgeschmack und 1450ppm Fluorid.
Diese Zahnpasta ist für größere Kinder geeignet.


Alle Zahnpasten enthalten kein Titandioxid (Weissmacher).


Weitere Zahnprophylaxe Produkte:
● Curaprox Zahnbürsten CS, CS Smart und Orthobürsten.
● Curaprox Kids No Fluoride Zahnpasta (Enthält kein Fluorid und Titandioxid).
● Curaprox Plaquefinder: Die Plaque-Anfärbe-Tabletten zeigen Plaquestellen (Bakterienbelag) im Mund an, und es wird deutlich ersichtlich, wo nachgeputzt werden sollte. Erythrosin-frei (E127)

 

Liste vom 18.09.2023

Name
Liste_Produkte_1_Zahnprophylaxe.pdf Download 0 Liste_Produkte_1_Zahnprophylaxe.pdf
Zu Hause
  •  Die Eltern stehen dem Lernprozess, der Schule und den Lehrkräften positiv gegenüber. Bei Schwierigkeiten ermutigen sie die Kinder.
  •  Jedes Kind kann die Hausaufgaben ungestört erledigen.
  • Die Hausaufgaben werden sorgfältig und möglichst selbständig ausgeführt.
  • Die Eltern sorgen für eine gesunde, regelmässige und ausreichende Ernährung (Morgenessen / Znüni / Mittagessen).
  • Die Eltern achten auf einen gesunden Znüni (keine Süssigkeiten, keine gesüssten Getränke).
  • Die Eltern achten bei den Kindern auf Hygiene.
  • Ausgeschlafene Kinder lernen besser.
  • Kranke Kinder bleiben zu Hause.
Die Eltern nehmen ihre Erziehungspflichten wahr:

  • Die Kinder haben die Grundregeln des Anstandes und des Respektes zu Hause gelernt. Sie wissen sich dementsprechend den Erwachsenen und den andern Kindern gegenüber richtig zu verhalten.
  • Sie übergeben den Kindern in angemessener Form Eigenverantwortung und unterstützen sie in diesem Prozess.
  • Mit einer sinnvollen Freizeit- und Wochenendgestaltung unterstützen die Eltern die Kinder in ihrer Entwicklung.
  • Der Medienkonsum (TV, Internet, usw.) der Kinder wird von den Eltern kontrolliert und begrenzt, sowohl in inhaltlicher wie auch in zeitlicher Hinsicht.
Auf dem Schulweg

  • Die Verantwortung für den Schulweg liegt bei den Eltern.
  • Die Kinder kommen pünktlich zum Unterricht.
  • Laut Schulordnung dürfen die Kinder erst ab der 4. Klasse mit dem Fahrrad in die Schule kommen.
  • Es liegt in der Verantwortung der Eltern, ob ein Kind mit Rollschuhen, Kickboard oder ähnlichem zur Schule fährt. Im Schulhaus ist das tragen von Rollschuhen untersagt.
  • Kinder sollen in der Regel nicht mit dem Auto zur Schule gefahren werden.
In der Schule

  • Es herrscht ein offenes Kommunikationsverhalten zwischen Eltern, Lehrpersonen und Kind. Alle ziehen am gleichen „Strick“.
  • Bei Fragen, Unklarheiten und Problemen wird zuerst das Gespräch mit der Lehrkraft gesucht.
  • Die Eltern orientieren sich an den Mitteilungen der Schule.
  • Elternabende und Beurteilungsgespräche sind obligatorisch.
  • Der sorgfältige Umgang mit dem Schulmaterial wird erwartet.
  • Die Eltern vermeiden es, vor ihren Kindern die fachliche oder pädagogische Kompetenz einer Lehrperson anzuzweifeln.
Name
So_unterstutzen_Eltern_ihre_Kinder_im_Schulalltag.docx Download 0 So_unterstutzen_Eltern_ihre_Kinder_im_Schulalltag.docx
Das Dokument auf albanisch
Name
albanisch_So_unterstu776tzen_Eltern_ihre_Kinder_im_Kindergartenalltag.docx Download 0 albanisch_So_unterstu776tzen_Eltern_ihre_Kinder_im_Kindergartenalltag.docx
Der Verein Tagesfamilien Kanton Solothurn (VTSO) hat mit dem Kanton Solothurn eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen zum Aufbau und Betrieb einer Tageseltern-Organisation. Er bildet Tagesfamilien aus und bietet Tagesbetreuungsplätze im ganzen Kanton an.
Die Einwohnergemeinden haben die Möglichkeit, gemeinsam mit uns vor Ort ein Angebot an Betreuungsplätzen in Tagesfamilien aufzubauen.


www.tagesfamilien-so.ch

Kontakt

Esther Haldemann Zeltner
Telefonische Kontakte

Wir begrüssen es sehr, wenn Sie uns als Eltern melden, wenn Ihr Kind nicht in die Schule kommen kann. Damit ist sichergestellt, dass dem Kind unter¬wegs nichts passiert ist.
In diesem Zusammenhang eine Bitte: Rufen Sie uns doch an den Randzeiten (vor dem Unterricht oder in der Pause) an. Die meisten Schulzimmer sind nicht mit Telefon ausgerüstet und so ergeben sich bei einem Anruf immer wieder längere Unterbrüche im Unterricht.