Der Schulweg bietet die Möglichkeit, sich mit Gleichaltrigen zu treffen, trägt zur sozialen Entwicklung bei und dient der Bewegungsförderung. Leider birgt er auch gewisse Risiken – diese lassen sich aber mit einer guten Verkehrsbildung vermindern. Sie als Eltern und Betreuungspersonen sind in der Verkehrsbildung nicht allein. In Kindergarten und Schule tragen Lehrpersonen und der Verkehrsunterricht durch die Polizei zu sicheren Verhaltensweisen auf dem Schulweg bei.

Für das Verhalten ihrer Kinder auf dem Schulweg sind die Eltern verantwortlich. Folgende Tipps und Hinweise sollen Ihnen helfen, Ihrer Verantwortung gerecht zu werden:

Schulweg

... zu Fuss

– Üben Sie mit Ihrem Kind den Schulweg

– Wählen Sie nicht den kürzesten, sondern den sichersten Weg

– Machen Sie Ihr Kind auf heikle Stellen aufmerksam und erklären Sie ihm, wie es diese sicher bewältigen kann

– Organisieren Sie sich mit anderen Eltern: Begleiten Sie die Kinder abwechslungsweise.

 

... mit fahrzeugähnlichen Geräten, fäG (Trottinett, Rollbrett, -schuhe, usw.)

– fäG sind für den Schulweg nur beschränkt geeignet: Kinder verwenden sie spielerisch und achten deshalb tendenziell zu wenig auf den Verkehr

– Falls Ihr Kind den Schulweg doch mit einem fäG zurücklegt, so gelten die Fussgängerregeln

– Mit dem fäG ist man schnell unterwegs – es braucht besondere Achtsamkeit um Kollisionen mit Fussgängern und Fahrzeugen zu vermeiden

– Bestehen Sie darauf, dass Ihr Kind bei der Benützung von fäG die erforderliche Schutzausrüstung trägt (Velohelm unbedingt, idealerweise auch Ellbogen-/Handgelenk- und Knieschutz)

 

... mit dem Velo

– Velofahren im Strassenverkehr ist sehr anspruchsvoll. Damit Ihr Kind den Schulweg selbständig mit dem Velo bewältigen kann, braucht es viele Fähigkeiten: routiniertes Handling des Velos (Spur halten, wirkungsvolles Bremsen, usw.) regelkonformes Verhalten z. B. beim Linksabbiegen). Üben Sie diese Fähigkeiten mit Ihrem Kind.

– Sorgen Sie dafür, dass das Fahrrad Ihres Kindes gesetzeskonform ausgerüstet ist

– Bestehen Sie darauf, dass Ihr Kind einen Velohelm trägt

– Bei Dunkelheit, Nebel und Regen sind Lichter unabdingbar – helle Kleider samt reflektierenden Materialien erhöhen die Sichtbarkeit zusätzlich.

Die Schulleitung empfiehlt den Eltern dringend, Kindern bis und mit zur 3. Klasse nicht zu gestatten, mit dem Velo in die Schule zu fahren. Die Eltern entscheiden in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko über einen Schulbesuch mit dem Velo. Die offizielle Veloprüfung findet in der 4. Klasse statt. Ab der 4. Klasse ist es möglich, dass die Schule Exkursionen oder Schulreisen mit dem Velo durchführt. Die Schule erwartet, dass die Kinder zur Sicherheit mit ihrem Helm an solchen Anlässen teilnehmen.

... mit dem Auto (Elterntaxi)

– Aus Fürsorge bringen etliche Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule (Elterntaxi). Aber: So können die Kinder die wichtigen und lehrreichen Erfahrungen im Strassenverkehr nicht machen. Zudem erhöht sich mit der Menge der Elterntaxis das Verkehrsaufkommen rund um die Schulen, was wiederum die Kinder gefährdet, die zu Fuss oder mit dem Velo unterwegs sind. Deshalb rät die bfu: Fahren Sie Ihr Kind nur ausnahmsweise in die Schule – begleiten Sie es stattdessen zu Fuss oder allenfalls mit dem Velo.

Quelle: Sicherer Schulweg – so kommen Kinder unfallfrei an | BFU [Stand: 22.11.2023]