Dispensationen / Absenzen / Jokertage
Absenzen / Dispensationen / Jokertage
Absenzen und Dispensationen werden in der Primarschule Derendingen gemäss § 23 bis § 27 der Volksschulverordnung zum Volksschulgesetz vom 01.08.2023 gehandhabt:
Bei Krankheit oder Unfall gilt:
§ 26 Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten informieren die Schule (die Klassenlehrperson) unverzüg-lich, wenn ein Schüler oder eine Schülerin dem Unterricht ganz oder teilweise fernbleiben wird.
Dispensationen:
§ 25 Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ersuchen die Schule frühzeitig schriftlich um eine Dispensation ihres Kindes vom Unterricht, wenn eine Absenz voraussehbar ist.
Die Klassenlehrperson entscheidet über Dispensationen von bis zu vier aufeinanderfolgenden Halb-tagen. Dauert die Dispensation länger, ist die Schulleitung zuständig. Die Schulleitung bewilligt pro Zyklus maximal eine ausserordendliche Dispens. Gesuche sind der Schulleitung spätestens sechs Wochen vorher einzureichen.
Bezug Jokertage:
§ 27 Die Kinder können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Angabe von Gründen fernbleiben (Jokertage). Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen der Lehrperson mit.
→ Für das Aufholen des verpassten Unterrichtsstoffes sind die Eltern verantwortlich.
Umsetzungshilfe Absenzen- und DispensationswesenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.