Alle Kinder gehen gemeinsam zur Schule. Angebote der Speziellen Förderung können genutzt werden, wenn die Möglichkeiten des Klassenunterrichts nicht ausreichen. 

Die Spezielle Förderung bildet den Rahmen für integrative Schulungsformen und ist Voraussetzung dafür. Mit der Speziellen Förderung stehen Angebote zur Verfügung, die bei der Vielfalt der Schülerinnen und Schüler in der Schule und in einer Klasse anknüpfen. Die Angebote bestehen für Schülerinnen und Schüler mit 

  • besonderen Begabungen,
  • Lernrückständen oder Lernbeeinträchtigungen, 
  • Verhaltensauffälligkeiten. 

Die zielgerichtete Zusammenarbeit aller Beteiligten hat für das Gelingen einen hohen Stellenwert. 

Die Förderstufen

Die Basis für die Durchführung des Unterrichts ist der Regelkreis der Förderung. 

Regelkreis der Förderung

Förderstufe A

Massnahmen der Förderstufe A können eingeleitet werden, wenn trotz  Binnendifferenzierung nicht genügend auf den individuellen Förderbedarf der entsprechenden Schülerin bzw. des entsprechenden Schülers eingegangen werden kann. 

Die Förderstufe A beinhaltet Massnahmen mit einer Förderplanung im einzelnen Fach oder im Arbeits-, Lern- oder Sozialverhalten. Die Förderung und die Beurteilung basieren auf den Klassenlernzielen. Die Gesamtbeurteilung wird ab der 3. Klasse mit Noten im Zeugnis ausgewiesen. Die Förderung wird im Schulischen Standortgespräch gemeinsam mit der Heilpädagogin besprochen. 

Förderstufe B

Falls die Massnahmen der Förderstufe A nicht ausreichen stehen bei der Förderstufe B vier Massnahmen zur Verfügung:

  • Verlangsamung prospektiv,
  • Verlangsamung rückwirkend,
  • Beschleunigung,
  • individuelle Lernziele im einzelnen Fach, 
  • individuelle erweiterte Lernziele im einzelnen Fach oder
  • Spezialangebot Verhalten. 

Für die Massnahmen der Förderstufe B wird der Schulpsychologische Dienst (SPD) beigezogen. Die Schulleitung stellt für die getroffenen Massnahmen eine Verfügung aus. 

Die Heilpädagogin erstellt die Förderplanung sowie den Lernbericht und ist für die Durchführung des Schulischen Standortgesprächs zuständig.